SPFH, HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE

Sozialpädagogische Familienhilfe

Durch eine intensive Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben, durch die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen im  Familiensystem stärken wir die Familien in ihrem Selbsthilfepotential und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag.

Gesetzliche Grundlagen

  • 27 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung

  • 31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe

Erziehungsbeistandschaft (EB), Betreuungshilfe

Durch eine zielgerichtete Begleitung, Unterstützung und Hilfe wirken wir darauf  hin, dass das Kind oder die/der Jugendliche seine Entwicklungsprobleme bewältigt und sich Schritt für Schritt verselbständigt. Dabei beziehen wir das soziale Umfeld kontinuierlich mit ein.

Gesetzliche Grundlage

  • 27 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung

  • 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Hilfe für junge Volljährige

Durch eine zielgerichtete Begleitung, Unterstützung und Hilfe fördern wir die Persönlichkeitsentwicklung und die Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, die junge Volljährige auf Grund von Entwicklungsdefiziten und/oder sozialer Benachteiligung nicht eigenständig bewältigen können.

Gesetzliche Grundlage

  • 27 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung

  • 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige

Diese Hilfe wird in der Regel in Verbindung mit § 30 SGB VIII erbracht.

Wir haben ein Team mit multiprofessionell pädagogischen und psychologischen Fachkräften mit Sprachkenntnissen in Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi. Darüber hinaus  arbeiten wir mit Sprachmittlern in Somali und Tigrinya (Eritrea) zusammen.

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